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   OLG München, 11.11.2011 - 34 AR 277/11   

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https://dejure.org/2011,30199
OLG München, 11.11.2011 - 34 AR 277/11 (https://dejure.org/2011,30199)
OLG München, Entscheidung vom 11.11.2011 - 34 AR 277/11 (https://dejure.org/2011,30199)
OLG München, Entscheidung vom 11. November 2011 - 34 AR 277/11 (https://dejure.org/2011,30199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    1. Zur Zuständigkeit des bestimmenden Gerichts.2. Ein Gericht ist nicht schon deshalb für die Zuständigkeitsbestimmung zuständig, weil in seinem Bezirk der Anbieter einer Vermögensanlage seinen Sitz hat und Prospektfehler behauptet werden, wenn keiner der zukünftigen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die Zuständigkeitsbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des Obergerichts für die Zuständigkeitsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Zuständigkeit für Gerichtsstandsbestimmung bei Prospekthaftungsklage

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.08.2008 - X ARZ 105/08

    Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Bestimmung des

    Auszug aus OLG München, 11.11.2011 - 34 AR 277/11
    Aus Gründen der Prozessökonomie gilt dies auch, wenn in dessen Bezirk keine der Personen, die verklagt werden sollen, ihren allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH NJW 2008, 3789; vgl. Musielak/Heinrich ZPO 8. Aufl. § 36 Rn. 9).

    Es muss aber ein sonstiger Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeit dieses Oberlandesgerichts bestehen (vgl. BGH NJW 2008, 3789; BGH vom 21.1.2009 - Xa ARZ 273/08, zitiert nach juris).

  • BGH, 30.01.2007 - X ARZ 381/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche

    Auszug aus OLG München, 11.11.2011 - 34 AR 277/11
    9 Für die Antragsgegnerin zu 1 gilt dies, wie es der Antragsteller zutreffend erkennt, von vornherein nicht (vgl. BGH NJW 2007, 1364).
  • BGH, 21.01.2009 - Xa ARZ 273/08

    Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstandes mehrerer Beklagter in der Insolvenz

    Auszug aus OLG München, 11.11.2011 - 34 AR 277/11
    Es muss aber ein sonstiger Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeit dieses Oberlandesgerichts bestehen (vgl. BGH NJW 2008, 3789; BGH vom 21.1.2009 - Xa ARZ 273/08, zitiert nach juris).
  • OLG München, 16.05.2007 - 31 AR 119/07

    Zuständiges Gericht für Schadensersatzklage gegen Prospektverantwortliche bei

    Auszug aus OLG München, 11.11.2011 - 34 AR 277/11
    Unerheblich ist hierfür, dass der Anbieter (die im Bezirk des Landgerichts München I ansässige Anlagegesellschaft) nicht mitverklagt werden soll; denn die Zuständigkeitskonzentration am Sitz des Anbieters setzt dies nicht voraus (vgl. OLG München - 31. Zivilsenat - NJW-RR 2007, 1644/1645).
  • OLG Naumburg, 22.04.2013 - 1 AR 15/13

    Prozesskostenhilfeverfahren: Zuständigkeitsbestimmung bei negativem

    § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO a.F. setzte bis zum 1. November 2012 weder verklagte Emittenten oder Anbieter noch das Heranziehen besonderer Anspruchsgrundlagen voraus (BT-Drs. 15/5091 S. 17, 33 f.; BGH NZG 2007, 351, 352; OLG Koblenz NZG 2006, 902, 903; OLG München NJW-RR 2007, 1644, 1645; Beschluss vom 11. November 2011, 34 AR 277/11 - zitiert in juris Rdn. 7; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2011, 1 AR 35/11 - zitiert in juris Rdn. 12 m.w.N.).
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